KHIM, Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung) vorgesehene Preislimite nicht zu beachten (EVG-Urteil S. vom 15.9.1989). Ist das kostspieligere Hilfsmittel notwendig, kann einem Leistungsansprecher die in einer bundesamtlichen Weisung enthaltene Kostenlimite nicht entgegengehalten werden, um ihm den Anspruch auf Übernahme der gesamten Kosten des zur Diskussion stehenden Hilfsmittels zu verwehren (EVG-Urteil R. vom 13.8.1990).