Ist im Einzelfall für die versicherte Person die bestmögliche Eingliederungsmassnahme notwendig und einzig genügend, ist eine vom Bundesamt für Sozialversicherung in der WHMI (Wegleitung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung; neu seit 1. Februar 2000: KHIM, Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung) vorgesehene Preislimite nicht zu beachten (EVG-Urteil S. vom 15.9.1989).