Mit Datum vom 21. Februar 1996 meldete sich A zum Bezug von Versicherungsleistungen der Invalidenversicherung an, insbesondere Hilfsmittel in Form von Hörgeräten. Mit Beschluss vom 15. April 1997 teilte die IV-Stelle Luzern A mit, dass sie für die Versorgung mit zwei Hörgeräten Phonak Sona P2 inkl. zwei Ohrmulden und Fernbedienung eine Kostenvergütung von Fr. 5441.- leiste. Dies gemäss Kostenvoranschlag vom 27. Februar 1997 und nach IV-Tarif. Mit Datum vom 10. Mai 2000 meldete B von der Hörberatung Z A in dessen Namen erneut zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an.