Es ist eine wohlbekannte ärztliche Erfahrungstatsache, dass psychosoziale (unfallfremde) Belastungsfaktoren Rückenschmerzen verstärken können. Solche psychosozialen Faktoren sind beim Beschwerdeführer neben anderen, insbesondere auch im konflikthaften Auseinanderleben von seiner Ehefrau und seinem Tötungsversuch an ihr mit den strafrechtlichen Folgen, zweifellos zu sehen. Bei dieser Sachlage ist die Symptomausweitung nicht als psychogen im Sinn einer zugrundeliegenden psychischen Störung mit Krankheitswert und schon gar nicht als unfallkausal zu werten.