Für den Beschwerdeführer stehe in den Augen der Verantwortlichen der BEFAS die berufliche Eingliederung nicht im Zentrum seiner Bemühungen. Weiter kam das forensische psychiatrische Gutachten der Psychiatrischen Universitätsklinik X vom 22. April 1999, gestützt auf Untersuchungsbefunde vom Dezember 1998 bzw. Januar 1999, zum Schluss - übrigens in Übereinstimmung mit der Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers -, dass bei ihm keine psychische Störung mit Krankheitswert vorliege. Es ist eine wohlbekannte ärztliche Erfahrungstatsache, dass psychosoziale (unfallfremde) Belastungsfaktoren Rückenschmerzen verstärken können.