Im BEFAS-Bericht vom 29. Mai 1996 betreffend die berufliche Abklärung vom 31. Januar bis 4. März 1996 wurde dargelegt, das Arbeitsverhalten, die Motivation, die Eigeninitiative und die Kooperation würden stark zu wünschen übriglassen. Für den Beschwerdeführer stehe in den Augen der Verantwortlichen der BEFAS die berufliche Eingliederung nicht im Zentrum seiner Bemühungen.