In guter Übereinstimmung damit steht der Bericht von Dr. med. R vom 19. April 1996, in dem dargetan wird, dass bereits von mehreren behandelnden Ärzten eine gewisse Diskrepanz zwischen den objektivierbaren Befunden und den geklagten Beschwerden beschrieben wurde. Dr. med. R hegte den Verdacht, dass hier eine funktionelle Schmerzverstärkung mit im Spiele sei, welche wohl auf die schwierige psychosoziale Lage zurückzuführen sei. Im BEFAS-Bericht vom 29. Mai 1996 betreffend die berufliche Abklärung vom 31. Januar bis 4. März 1996 wurde dargelegt, das Arbeitsverhalten, die Motivation, die Eigeninitiative und die Kooperation würden stark zu wünschen übriglassen.