Für 70% der schmerzhaften Beschwerden hatte der (auch psychiatrisch ausgebildete) Gutachter keine medizinische, Krankheitswert begründende Erklärung. Bezüglich dieser Symptomausweitung wurde im Austrittsbericht der Rehabilitationsklinik Z vom 13. September 1995 erwähnt, dass der Beschwerdeführer erstens keine psychische Störung aufweise, zweitens nicht die Bereitschaft aufgebracht habe, die Bewegungs- und Aktivitätsprogramme über die Schmerzgrenze hinaus mitzumachen und mit unfallfremden "gravierenden psychosozialen Problemen" beschäftigt gewesen sei. In guter Übereinstimmung damit steht der Bericht von Dr. med.