Der Gutachter stellte folgende Diagnosen: chronische lumbale Schmerzsymptomatik mit pseudoradikulären Ausstrahlungen in das linke Bein; ausgeprägte Schmerzausweitung, die nicht auf einer organischen Grundlage beruht. Die Frage, ob die Beschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis vom 4. November 1993 zurückzuführen seien, beantwortete er wie folgt: "Ein Teil der Beschwerden ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis vom 4. November 1993 zurückzuführen."