Untersuchern als psychogen beurteilt worden sei. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse bezüglich Wirbelsäule führte der Gutachter weiter aus, dass zwar durchaus ein Grundschmerz (gestreckte Ledenwirbelsäule) vorhanden sein möge, dass aber zumindest eine ausgeprägte psychische Ausweitung der Schmerzsymptomatik bestehe. Der auf ein Wurzelneurinom der Wurzel L5 rechts verdächtige Befund in den MR-Bildern aus dem Jahre 1996 und auf den neuen Bildern vom 9. September 2002 sei ein reiner Zufallsbefund, der zwar die Aufmerksamkeit der Ärzte verdiene, der jedoch für das aktuelle Schmerzsyndrom belanglos sei und die Schlussfolgerungen des Gutachtens nicht tangiere.