Die Anamnese des Unfalls vom 4. November 1993 spreche dafür, dass der Sturz aufs Gesäss zwar einen Beschwerdeschub ausgelöst habe, nicht jedoch dafür, dass in jenem Moment akut eine Diskushernie luxiert worden sei. Der Verlauf der anschliessenden Beschwerden sei einerseits charakterisiert durch den bildgebenden Nachweis einer Diskushernie (Bandscheibenvorfall) der Bandscheibe L3/L4 (recte: L4/L5). Andererseits habe sich eine ausgeprägte Therapieresistenz der Beschwerden gezeigt. Zahlreiche medikamentöse und physikalisch-therapeutische Massnahmen hätten keine Erleichterung gebracht. Nach anfänglichem Sträuben habe er schliesslich 10 Monate nach dem Unfall operiert werden können.