Im Jahre 1988 oder 1989 sei er bei Waldarbeiten auf das Gesäss gefallen und habe anschliessend lokale Rückenschmerzen gehabt. Obwohl der Beschwerdeführer somit vor dem Unfall von November 1993 in seinem schweren Beruf als Bauhandlanger voll tätig gewesen sei und auch zu jenem Zeitpunkt nicht über Rückenbeschwerden geklagt habe, habe er zweifellos früher schon wiederholt und mehrfach sowohl Rückentraumata erlitten als auch unter Rückenweh und im Besonderen unter Lumbalgien gelitten.