Zusammenfassend ist festzustellen, dass zur Anerkennung des Geburtsgebrechens Ziff. 401 GgV-Anhang nur vorausgesetzt ist, dass die einschlägigen Symptome des infantilen Autismus (vgl. Eugen Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie, 15. Aufl., Berlin/Heidelberg, S. 583 ff.; Trölle, a.a.O., S. 232 ff.; ZAK 1967 S. 5 ff.) vor dem 5. Lebensjahr erkennbar waren, nicht hingegen, dass der Autismus infantum vor diesem Zeitpunkt diagnostiziert oder sogar behandelt wurde. 5. - (...) 6. - (...) |