401 GgV-Anhang von dem für sie verbindlichen Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherung ab, ohne dies zu begründen. Schliesslich erscheint auch mit Blick auf die medizinischen Erkenntnisse die vom Verordnungsgeber getroffene Lösung der Erkennbarkeit und nicht der Diagnose als Voraussetzung für die Anerkennung des Autismus infantum sachgerecht. So wird in der neueren Fachliteratur festgehalten, dass der infantile Autismus selbst in ausgeprägten Fällen vor dem 3. Lebensjahr nur selten diagnostizierbar ist, bleibt doch die Ätiologie des Autismus infantum nach wie vor unklar und umstritten (Rainer Trölle, Psychiatrie einschliesslich Psychotherapie, 11. Aufl.