401 und 404 GgV-Anhang auf verschiedene Anspruchsvoraussetzungen hin. So führt es im Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen in der Invalidenversicherung (KSME) unter der Sachüberschrift «1.13 Psychische Erkrankungen und schwere Entwicklungsrückstände» unter Hinweis auf «Frühkindliche primäre Psychosen und infantiler Autismus, sofern diese bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar werden» gemäss Ziff. 401 GgV-Anhang aus: «Kommen solche Psychosen erst nach dem 5. Lebensjahr zur Behandlung, so besteht ein Anspruch gemäss Art.