Somit ist der Begriff «diagnostizieren» im Vergleich zum Begriff «erkennbar werden» enger, präziser und verbindlicher. Mit der Erkennbarkeit wird lediglich vorausgesetzt, dass bei objektiver Betrachtungsweise nach bewährter Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft (vgl. Art. 2 Abs. 3 GgV) die Möglichkeit bestand, den infantilen Autismus aufgrund entsprechender Symptome bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zu erkennen. Es genügt, dass er objektiv hätte erkannt werden können. Nicht vorausgesetzt ist, dass er tatsächlich innerhalb dieser zeitlichen Limite erkannt wurde.