Hingegen führte sie weiter aus, dass die Diagnose des Autismus infantum bis 7. Dezember 1994 hätte gestellt werden müssen, was nicht der Fall gewesen sei. Bis zu diesem Zeitpunkt sei in keinem Arztbericht von diesem Geburtsgebrechen die Rede gewesen. Selbst in später abgefassten Berichten sei Autismus nicht einmal als Möglichkeit erwähnt worden. Erste Erwägungen in diese Richtung seien offenbar nicht vor dem Jahr 2000 angestellt worden. Die Tatsache, dass jetzt offenbar gewisse autistische Züge im Rahmen der schweren geistigen Behinderung beschrieben würden, ändere daran nichts. Das Geburtsgebrechen Ziff. 401 GgV-Anhang könne daher nicht anerkannt werden.