D die IV-Stelle Luzern, das Leiden des A als Geburtsgebrechen Ziff. 401 GgV-Anhang (frühkindlicher Autismus) anzuerkennen, Kostengutsprache für einen Kurzaufenthalt und eventuell interne Sonderschulung im Kinderheim Y in W zu erteilen sowie medizinische Massnahmen, Abklärungen, Psychotherapie und Elternberatung zu gewähren. Dieses Ersuchen des Dr. D wies die IV-Stelle Luzern hinsichtlich der beantragten medizinischen Massnahmen nach Vorbescheid vom 28. Juni 2000 mit Verfügung vom 18. Juli 2000 ab, wogegen der Antrag um Sonderschulmassnahmen gemäss Mitteilung vom 19. Juli 2000 gutgeheissen wurde.