403 GgV-Anhang (kongenitale Oligophrenie). Mit Schreiben vom 17. April 2000 ersuchte Dr. med. C, Oberarzt der Neuropädiatrie des Kinderspitals Z, die IV-Stelle Luzern namens der gesetzlichen Vertreter des A um Kostengutsprache für Abklärung und Beratung bei der Fachstelle für Autismusberatung in X. Nach Vorbescheid vom 4. Mai 2000 wies die IV-Stelle Luzern das Gesuch mit Verfügung vom 24. Mai 2000 ab mit der Begründung, die Abklärung sei nicht von der Invalidenversicherung angeordnet worden. Mit Datum vom 22. Mai 2000 ersuchte Dr. med. D die IV-Stelle Luzern, das Leiden des A als Geburtsgebrechen Ziff.