| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A kam am 7. Dezember 1989 als Zwilling in der 35. Schwangerschaftswoche nach problemloser Schwangerschaft zur Welt. Bereits ab dem Alter von drei bis vier Monaten fiel auf, dass A verglichen mit seiner Zwillingsschwester in allen Entwicklungsschritten einen bis zwei Monate im Rückstand war. Er wurde am 8. November 1990 durch seine gesetzlichen Vertreter zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung angemeldet. Mit Beschluss vom 13. Februar 1991 sprach die IV-Stelle Luzern A medizinische Massnahmen zur Behandlung des Geburtsgebrechens Ziff.