Er bezweckt insbesondere, eine schwebende Ungewissheit aus der Welt zu schaffen, ohne die tatsächliche oder rechtliche Lage vorher genauer abgeklärt zu haben. Die Ehegatten können in diesem Sinne namentlich einen früheren Stichtag für die Austrittsleistung bei der Scheidung bestimmen oder die Austrittsleistung bei der Heirat schätzen, statt diese in mühsamen Nachforschungen und umständlichen Berechnungen zu ermitteln, die es schliesslich doch nur erlauben, ungefähre Grössen mit der Genauigkeit von Hundertstelprozenten auszudrücken (Vetterli/Keel, Die Aufteilung der beruflichen Vorsorge in der Scheidung, in AJP 12/99, S. 1618). c)