Damit besteht aber offensichtlich keine Gefährdung der Firma mehr, womit es nun an dieser Voraussetzung zur Ausrichtung von Durchhaltebeiträgen mangelt. 6. - Die Bilanz einer Firma zeigt deren Vermögenslage und damit auch, ob sie genügend Reserven für wirtschaftlich schwierige Zeiten hat. Wie gezeigt wurde (oben Erw. 5c), ist dies für die Firma des Beschwerdeführers der Fall. Auf eine Analyse der Erfolgsrechnung kann verzichtet werden, da diese lediglich die Ertragslage erfasst. Dass die Ertragslage einer Einmannfirma bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit vermindert ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.