Addiert man zu den ausgewiesenen Fremdkapitalien von über Fr. 330000.- (wiederum gemäss Bilanz per 31.12.1998) die Forderungen der Firma gegenüber dem Beschwerdeführer, mithin also die privaten Schulden, im Umfang von über Fr. 275000.- zur Rückzahlung des obgenannten Kredites und von mindestens Fr. 330000.- zur Schaffung neuen Eigenkapitals, ergibt dies einen Betrag von über Fr. 935000.-. Dass Schulden und damit Darlehen und Kredite in dieser Höhe nur gegen Sicherstellung erhältlich sind, erscheint notorisch. Aus der (geschäftlichen) Steuererklärung des Beschwerdeführers für den Kanton Y per 1. Januar 1999 sind Hypotheken in etwa diesem Umfange ersichtlich (genau: Fr. 1040000.-).