Aufgrund der Bücher kann festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer nicht nur kein Eigenkapital in der Firma hat, sondern dass er sich durch seine Firma Kredite von über Fr. 275000.- hat einräumen und damit Privatschulden in den Betrieb hat einfliessen lassen (gemäss Bilanz per 31.12.1998). Addiert man zu den ausgewiesenen Fremdkapitalien von über Fr. 330000.- (wiederum gemäss Bilanz per 31.12.1998) die Forderungen der Firma gegenüber dem Beschwerdeführer, mithin also die privaten Schulden, im Umfang von über Fr. 275000.- zur Rückzahlung des obgenannten Kredites und von mindestens Fr. 330000.- zur Schaffung neuen Eigenkapitals, ergibt dies einen Betrag von über Fr. 935000.-.