Weiter geht aus der Steuererklärung für den Kanton X hervor, dass der Beschwerdeführer seine (privaten) Schuldverpflichtungen nicht in geschäftliche und private unterteilt, ist doch lediglich die Zeile für das Total der Passiven ausgefüllt, nicht jedoch die beiden vorangehenden Zeilen. Gleiches muss auch aus den Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 1999 und vom 18. August 1999 geschlossen werden, erfahren doch dort die Schuldverpflichtungen des beschwerdeführerischen Ehepaares dieselbe Behandlung wie diejenigen der Firma.