So findet sich das Darlehen der Gläubiger B bzw. die Grundpfandverschreibung im Kapitalbetrag von Fr. 693000.- aus dem Liegenschaftskauf x nicht in der Steuererklärung für den Kanton X, wo der Beschwerdeführer seinen Wohnsitz hat, sondern in der Steuererklärung für den Kanton Y, wo lediglich dessen Einzelfirma ihren Sitz hat. Weiter geht aus der Steuererklärung für den Kanton X hervor, dass der Beschwerdeführer seine (privaten) Schuldverpflichtungen nicht in geschäftliche und private unterteilt, ist doch lediglich die Zeile für das Total der Passiven ausgefüllt, nicht jedoch die beiden vorangehenden Zeilen.