Vermögen die Aktiven einer Gesellschaft (das Bruttovermögen) die Fremdkapitalien nicht (mehr) zu decken, gilt sie als überschuldet. Sind mit dem Bruttovermögen wohl noch sämtliche Fremdkapitalien gedeckt, nicht mehr hingegen das Eigenkapital, spricht man von einer Unterbilanz (statt vieler: Meier-Hayoz/Forstmoser, a.a.O., § 16, N 47 ff.). Der Beschwerdeführer erlitt seinen Unfall im Frühjahr 1998 und war seit Januar 2000 wieder voll arbeitsfähig. Analysiert man die aufgelegten Bilanzen, so stellt man fest, dass die Einzelfirma offenbar von Anbeginn an massiv überschuldet war.