Demzufolge kann festgehalten werden, dass die Liegenschaft x bei der Prüfung der Durchhaltebeiträge durch die Militärversicherung in rechtsgenüglichem, wirtschaftlich vertretbarem Masse berücksichtigt wurde. 4. - Es verbleibt zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Gewährung von Durchhaltebeiträgen, also die wirtschaftliche Gefährdung des Betriebes und die Aussicht, dass der Betrieb nach einer angemessenen Zeit aus eigener Kraft weiterbestehen kann, gegeben sind. Vermögen die Aktiven einer Gesellschaft (das Bruttovermögen) die Fremdkapitalien nicht (mehr) zu decken, gilt sie als überschuldet.