Demzufolge wird die geschäftliche Nutzung der Räumlichkeiten in der Liegenschaft x durch die Militärversicherung mit monatlich über Fr. 1750.- abgegolten ([22278 - 1200] : 12). Nutzt der Beschwerdeführer in seiner Liegenschaft, wie seitens der Militärversicherung vor Ort festgestellt, nur einen Raum für seine Einzelfirma, muss ein Mietzins dieser Grösse als offensichtlich überhöht bezeichnet werden, was sich aber zugunsten des Beschwerdeführers auswirkt.