Jedoch wurde und wird das Gebiet der Liegenschaft x mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis dato nicht für Outdoor-Coachings verwendet, führt doch der Beschwerdeführer selber aus, dass diese Trainingsmethode noch in der Entwicklung sei, mithin also nicht als Produkt angeboten und verkauft wird. Zudem führt er in seiner Einsprache vom 25. Februar 2000 aus, in seiner Branche sei es nicht üblich, dass die Trainings am Ort des Veranstalters stattfänden, weshalb wiederum nicht ersichtlich ist, dass ein derart grosser Umschwung betrieblichen Zwecken dienen sollte.