Da der Beschwerdeführer kein landwirtschaftliches Gewerbe führt, dient der beträchtliche Umschwung nicht betrieblichen Zwecken. Wohl bringt er vor, dass er den Umschwung für sog. Outdoor-Coaching benötige. Jedoch wurde und wird das Gebiet der Liegenschaft x mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis dato nicht für Outdoor-Coachings verwendet, führt doch der Beschwerdeführer selber aus, dass diese Trainingsmethode noch in der Entwicklung sei, mithin also nicht als Produkt angeboten und verkauft wird.