Die beschwerdeführerische Einzelfirma mit Sitz in Z bietet diverse Leistungen aus dem Bereich des Consulting an. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die Liegenschaft x die Basis seiner Einzelfirma sei, weshalb die diesbezüglichen Schuldverpflichtungen durch die Militärversicherung zu übernehmen seien. Mit öffentlicher Urkunde vom September 1996 hat der Beschwerdeführer die fragliche Liegenschaft x (Wohnhaus, zwei Scheunen, Acker, Wiese u.a.m.) erworben, die eine Fläche von insgesamt rund 2500 m2 aufweist. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Liegenschaft. Mit der Militärversicherung kann festgehalten werden, dass Art.