Gemäss Absatz 1 desselben Artikels ist einem Selbständigerwerbenden der zusätzliche Schaden, welcher ihm während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen der Struktur seines Betriebes durch weiterlaufende feste Betriebskosten entsteht, angemessen zu vergüten, sofern jener trotz sorgfältiger Betriebsführung unvermeidlich ist (sog. Betriebskostenentschädigung). c) (...) 2. - (...) 3. - a) Vorerst ist zu prüfen, ob die beschwerdeführerische Liegenschaft x bei der Beurteilung der Durchhaltebeiträge im Sinne von Art. 32 Abs. 2 MVG in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen ist oder nicht. Die beschwerdeführerische Einzelfirma mit Sitz in Z bietet diverse Leistungen aus dem Bereich des Consulting an.