Gegen diesen Entscheid liess A Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen. In ihrer Vernehmlassung schloss die Militärversicherung auf Abweisung der Beschwerde. Aus den Erwägungen: 1. - (...) a) Nach Art. 32 Abs. 2 MVG können einem Selbständigerwerbenden zusätzliche Entschädigungen ausgerichtet werden, wenn er infolge der Gesundheitsschädigung seinen Betrieb aus dem Taggeld und allfälligen Leistungen nach Absatz 1 nicht aufrechterhalten kann (sog. Durchhaltebeiträge). Mit anderen Worten muss der Betrieb in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet sein. Diese Beiträge nach Absatz 2 von Art.