Dabei zog er sich ein Stauchungstrauma der HWS und eine Rissquetschwunde zu. In der Folge war A bis September 1998 zu 100%, von Oktober 1998 bis September 1999 zu 50% und von September 1999 bis Januar 2000 zu 25% arbeitsunfähig. Seither ist er wieder zu 100% arbeitsfähig. Die Militärversicherung richtete ihm für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Taggelder aus. Weiter übernahm sie die Fixkosten des beschwerdeführerischen Betriebes. Mit Schreiben vom 18. August 1999 ersuchte A um Ausrichtung von Durchhaltebeiträgen. Das Bundesamt für Militärversicherung wies mit Entscheid vom 28. Januar 2000 das Ersuchen ab. Gegen diesen Entscheid liess A Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen.