Korrektur einer geschäftlichen Bilanz nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Zuordnung einer Liegenschaft bzw. der damit verbundenen Aufwendungen zum Privat- oder Geschäftsvermögen hat ebenfalls nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen, wobei Mehrfachnutzungen anteilsmässig auszuscheiden und zu berücksichtigen sind. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der selbständigerwerbende A absolvierte einen Wiederholungskurs. Als er eine Festungsanlage verliess, wurde er durch ein herunterfallendes Tarntor am Kopf getroffen. Dabei zog er sich ein Stauchungstrauma der HWS und eine Rissquetschwunde zu.