23.1 Sämtliche Leistungen gemäss den vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden jeweils im Nachgang zu den Leistungen ausländischer oder inländischer sozialer und privater Versicherer erbracht. Die Krankenkasse A ergänzt die Leistungen bis zur Höhe des versicherten Taggeldes. 23.2 Bei mehreren leistungspflichtigen Versicherern leistet die Krankenkasse A anteilsmässig. 23.3 Sind für die Folgen von Krankheit oder Unfall haftpflichtige Dritte leistungspflichtig, gewährt die Krankenkasse A ihre Leistungen vorbehaltlich Art.