Gemäss Darlehensvertrag vom 28. Juli 1999 haben die Brüder A und D für den Hypothekarkredit von Fr. 77000.- einen jährlichen Zins von 3,75% oder Fr. 2887.50 zu bezahlen. Für den Beschwerdeführer macht das anteilsmässig Fr. 1443.75, womit der in der Verfügung angenommene Betrag von Fr. 1444.- korrekt ist. Die Sache ist demnach an die Ausgleichskasse zurückzuweisen, damit sie den Anspruch des Beschwerdeführers auf Ergänzungsleistungen ab November 1999 im Sinne obiger Erwägungen neu berechne. (Das Eidgenössische Versicherungsgericht trat auf die gegen dieses Urteil eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Entscheid vom 28. Dezember 2001 nicht ein.) |