3b Abs. 3 lit. d ELG). Die kantonale Durchschnittsprämie für Erwachsene im Kanton Luzern betrug im Jahr 2000 Fr. 2010.- (vgl. Art. 1 der Verordnung vom 8. November 1999 über die kantonalen Durchschnittsprämien 2000 der Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen). 7. - Der Beschwerdeführer macht geltend, ihm seien unbedingt höhere Ergänzungsleistungen zuzusprechen, da er sonst aus dem Elternhaus, das er gemeinsam mit seinem Bruder besitze, aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ausziehen müsse. Er bemängelt, dass die Ergänzungsleistungen bei zu tief angesetzten Gebäudeunterhalts- und Nebenkosten nicht korrekt errechnet worden seien.