Er verlangt höhere Ergänzungsleistungen und eine rückwirkende Auszahlung per 1997. Mit Datum vom 12. Mai 2000 liess die Ausgleichskasse Luzern dem Beschwerdeführer ein Schreiben zukommen, indem sie ihm zur Einreichung einer Beschwerde eine Frist von 20 Tagen ansetzte. Gleichzeitig hielt die Ausgleichskasse fest, dass sie die Verfügung nochmals überprüft habe, und dass diese ihres Erachtens richtig sei.