Die Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beginnt mit der richtigen Eröffnung - hier also an den Beistand des Versicherten - zu laufen. 4. - Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Mai 2000 stellt ein Wiedererwägungsgesuch dar, welches die Ausgleichskasse Luzern ersucht, die Verfügung vom 12. Januar 2000 zu überprüfen. Der Beschwerdeführer macht geltend, ihm seien die Ergänzungsleistungen falsch berechnet und zudem zu spät ausbezahlt worden. Er verlangt höhere Ergänzungsleistungen und eine rückwirkende Auszahlung per 1997.