a) Die IV-Stelle stellte aufgrund eines Jahreseinkommens von Fr. 83400.- ein durchschnittliches Tageseinkommen von Fr. 231.70 fest (Fr. 83400.- : 360), ging aber mit Blick auf die Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherung zur Ermittlung der IV-Taggelder von einem maximal erfassten Verdienst von Fr. 77400.- aus (S. 6, letzte Zeile, Spalte 1), was einem durchschnittlichen Tageseinkommen von Fr. 215.- entspricht (S. 6, letzte Zeile, Spalte 5). Aufgrund dieses durchschnittlichen Tageseinkommens entsprach der Taggeldansatz für Alleinstehende einer Grundentschädigung von Fr. 97.- (S. 6, letzte Zeile, Spalte 6).