25bis IVG berufen kann, ist sodann weiter zu prüfen, ob bei der Taggeldberechnung antragsgemäss auf ein massgebendes jährliches Einkommen von zumindest Fr. 120000.- abzustellen, oder ob mit der IV-Stelle davon auszugehen ist, dass in casu ein jährliches Einkommen von maximal Fr. 77400.- versichert war. a)