4 Abs. 1 UVG kann sich jedoch auch ein Selbständigerwerbender mit seinen mitarbeitenden Familienmitgliedern freiwillig nach den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes versichern. Eine solche Versicherung bzw. Unterstellung ist aber vom Versicherten, d.h. vorliegend vom Beschwerdeführer zu beweisen. Die von ihm aufgelegte Versicherungspolice datiert vom 18. September 1997. Darin versicherte er ein Taggeld während 730 Tagen pro Fall einerseits für sein Personal, andererseits für sich selber. Versichert wurde jeweils 80% des Tagesverdienstes bei Krankheit (Personal) bzw. bei Krankheit und Unfall (Beschwerdeführer) bei einer Wartefrist von 14 (Personal) bzw. 7 (Beschwerdeführer) Tagen.