| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A war als selbständigerwerbender Cheminéebauer und Plattenleger tätig. 1997 zog er sich bei der Arbeit ein Verhebetrauma im HWS-Bereich zu. Der Hausarzt diagnostizierte weiter eine Horner-Symptomatik und Parästhesien. 1998 meldete sich A zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. 1999 sprach die IV-Stelle A während der beruflichen Abklärung Taggelder von Fr. 136.- zu.