Gemäss Auskunft von D, Personalbüro, Stiftung für Schwerbehinderte in Z, gegenüber der IV-Stelle am 11. April 1997 betrug der Jahreslohn des Klägers im Jahr 1990 Fr. 57000.-. Als Gesunder hätte der Kläger auch 1996 als Heilpädagoge und Psychologe gearbeitet und einen Verdienst von Fr. 68506.- erzielt (Aufwertung des Einkommens von 1990 mit dem Landesindex der Konsumentenpreise: Fr. 57000.- : 118,4 [Dez. 1989] x 142,3 [Dez. 1995]). 90% davon ergeben Fr. 61655.30. Hinsichtlich seiner Einnahmen im Jahr 1996 ergibt sich folgendes Bild: Lohnzahlungen (inkl. Krankentaggelder) E AG Fr. 11845.05 Arbeitslosenkasse Auszahlungen 1996 ./. Rückforderungen Fr. 3077.70