17.3 des Reglementes zuungunsten des Klägers unbestrittenermassen im Rahmen des BVG. Der Vorsorgeausweis vom 15. März 1995, welcher per 1. Januar 1995 eine jährliche Invalidenrente von Fr. 16632.- festhält, kann nicht als qualifizierte Zusicherung deklariert werden. Der rückwirkenden Änderung stehen somit keine wohlerworbenen Rechte entgegen. Die auf 11 Tage beschränkte Rückwirkung darf gemäss zitierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung als zeitlich mässig bezeichnet werden.