«Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.» Vorliegend ist der Abänderungsvorbehalt nicht im Reglement, sondern in der Stiftungsurkunde enthalten. Das Reglement ist inhaltlich an die Stiftungsurkunde gebunden und darf diesem in keinem Punkt widersprechen.