A sei mit einem koordinierten Lohn von Fr. 30240.- versichert gewesen, was die berechnete Invalidenrente von Fr. 12096.- pro Jahr ergebe. Am 19. Mai 2000 reichte Rechtsanwalt C Klage gegen die BVG-Stiftung ein und beantragte, die Rente sei auf der Basis eines versicherten Jahresrentenbetrages von Fr. 16632.- gemäss Vorsorgeausweis vom 15. März 1995 zuzüglich zwischenzeitlich eingetretenem Teuerungsausgleich zu entrichten. Die Beklagte sei ausserdem zu verpflichten, dem Kläger auf den zustehenden Rentenleistungen einen Verzugszins von 5% zu bezahlen.