| | Entscheid: | Mit Urteil vom 16. November 1999 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern rechtskräftig befunden, dass die BVG-Stiftung der B A ab 1. Januar 1996 eine halbe und ab 1. April 1996 bis auf weiteres eine ganze BVG-Invalidenrente zu bezahlen habe. Mit Schreiben vom 9. Dezember 1999 setzte die BVG-Stiftung daraufhin die jährliche IV-Rente auf Fr. 12096.- mit einer rückwirkenden Rentenzahlung von Fr. 46872.- fest. In der Folge verlangte Rechtsanwalt C mit Schreiben vom 15. Dezember 1999 von der Beklagten eine BVG-Invalidenrente aufgrund des Versicherungsausweises. Ausserdem mahnte er Verzugszinsen ab.